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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vinzenz Sattler GmbH, Gartenstraße 27/1, 78567 Fridingen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von uns in das In- und Ausland, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung und für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung anerkannt. Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Besteller gewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung unsererseits und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande. Erfolgt ohne Auftragsbestätigung die unverzügliche Lieferung, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Angebote und Preislisten von uns verstehen sich unverpackt in Euro ohne Mehrwertsteuer und ohne Fracht ab Werk. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug zu bezahlen, soweit nicht anders vereinbart. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von mindestens 6% p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, können wir die Fortsetzung der Arbeiten an laufenden Bestellungen einstellen und angemessene Sicherheiten für die Erfüllung des Vertrages fordern. Leistet der Besteller solche Sicherheiten nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

4. Lieferung

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Geraten wir in Lieferverzug oder wurde uns die Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so stehen dem Besteller Schadenersatzansprüche gleich welcher Art nicht zu, sofern der Verzug oder die Unmöglichkeit nicht zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Mangels anderer Vereinbarung erfolgt die Lieferung durch uns unfrei und unversichert ab Werk. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von uns verlassen hat. Einwegverpackungen werden Eigentum des Bestellers.

5. Beendigung eines Vertrages durch den Besteller

Kündigt der Besteller einen geschlossen Vertrag oder tritt er von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftraggebers entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten

Der Besteller ist verpflichtet, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Festgestellte Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei begründeten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen zulässig sind. Für den Fall, dass Nachbesserungen oder Neulieferungen nicht möglich sind, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Alle sonstigen, dem Besteller etwa zustehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

7. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Produkte von uns beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Nacherfüllungsmaßnahmen lassen die Verjährungsfristen nicht neu beginnen.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an dem Liefergegenstand behalten wir uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen vor. Das Vorbehaltsgut darf nicht verwendet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller hat das Vorbehaltsgut gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern, er hat es pfleglich zu behandeln. Ansprüche des Bestellers gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden mit Vertragsabschluss in Höhe des Wertes des Vorbehaltsgutes an uns abgetreten.

9. Schlussvorschriften

Gerichtsstand ist Tuttlingen. Erfüllungsort ist Fridingen oder derjenige Ort, an den auftragsgemäß der Vertragsgegenstand zu liefern oder an den die Dienstleitung zu erbringen ist. Für alle Rechtsfragen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine dem gewollten Inhalt möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Alle Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen bezüglich der Schriftform. Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Besteller gewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns.